Ablauf der Führerscheinausbildung

Wenn Sie sich bei uns in der Fahrschule angemeldet haben, dann benötigen Sie noch die folgenden Unterlagen, um Ihren Führerschein beantragen zu können:

  1. Ein Lichtbild
  2. Sehtest
    Den Sehtest können Sie bei jedem Optiker durchführen. Vergessen Sie nicht einen Ausweis (Personalausweis, Reisepass) mitzunehmen.
  3. Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
    Der Lehrgang kann beim Roten Kreuz oder beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) durchgeführt werden.
  4. Antrag
    Diesen Antrag bekommen Sie von uns ausgefüllt. Damit müssen Sie zum Einwohnermeldeamt gehen und ihn abstempeln lassen. Danach müssen Sie alle Unterlagen (Sehtest, Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort, Antrag) bei der Führerscheinstelle in Limburg a.d. Lahn abgeben.

Die Führerscheinausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In beiden Teilen muss eine Prüfung abgelegt werden. Für die Führerscheinklasse L ist nur eine theoretische Ausbildung notwendig.

Theorie

Der theoretische Teil der Ausbildung besteht für alle Klassen (außer BE) aus 12 Doppelstunden. Dieser behandelt Grundlagenwissen für den Straßenverkehr und die Fahrzeugführung.

Zusätzlich erfolgt ein klassenspezifischer Unterricht für alle Klassen (außer BE). Er umfasst z.B. die folgenden Stunden:

 

Klasse A und A1  

4 Doppelstunden

Klasse B

2 Doppelstunden

Klasse M, S, L

2 Doppelstunden

Klasse T

6 Doppelstunden

Praxis

Der praktische Teil der Ausbildung besteht für alle Klassen (ausgenommen M, S und L) zu der Grundausbildung aus besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahreten). Sie bestehen aus Überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten (Nachtfahrten). Die Anzahl der Pflichtstunden ist abhängig von der angemeldeten Führerscheinklasse.

Folgende Sonderfahrten müssen z.B. für die Klasse B durchgeführt werden:

  • 5 Fahrstunden Überland, je 45 Minuten
  • 4 Fahrstunden Autobahn, je 45 Minuten
  • 3 Fahrstunden Beleuchtung, je 45 Minuten

Prüfung

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abegelgt werden. Die praktische Prüfung frühestens 4 Wochen vor dem Erreichen des Mindestalters.

Für die aufgezählten Klassen gilt das folgende Mindestalter:

  • A, B: 18 Jahre
  • A1: 16 Jahre
  • M, L, S: 16 Jahre

Für alle anderen Klassen existieren ebenfalls Fristen, die beachtet werden müssen.

 

 

 

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