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Ablauf der FührerscheinausbildungWenn Sie sich bei uns in der Fahrschule angemeldet haben, dann benötigen Sie noch die folgenden Unterlagen, um Ihren Führerschein beantragen zu können:
Die Führerscheinausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In beiden Teilen muss eine Prüfung abgelegt werden. Für die Führerscheinklasse L ist nur eine theoretische Ausbildung notwendig. TheorieDer theoretische Teil der Ausbildung besteht für alle Klassen (außer BE) aus 12 Doppelstunden. Dieser behandelt Grundlagenwissen für den Straßenverkehr und die Fahrzeugführung. Zusätzlich erfolgt ein klassenspezifischer Unterricht für alle Klassen (außer BE). Er umfasst z.B. die folgenden Stunden:
PraxisDer praktische Teil der Ausbildung besteht für alle Klassen (ausgenommen M, S und L) zu der Grundausbildung aus besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahreten). Sie bestehen aus Überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten (Nachtfahrten). Die Anzahl der Pflichtstunden ist abhängig von der angemeldeten Führerscheinklasse. Folgende Sonderfahrten müssen z.B. für die Klasse B durchgeführt werden:
PrüfungDie theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abegelgt werden. Die praktische Prüfung frühestens 4 Wochen vor dem Erreichen des Mindestalters. Für die aufgezählten Klassen gilt das folgende Mindestalter:
Für alle anderen Klassen existieren ebenfalls Fristen, die beachtet werden müssen.
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